Mitgliedsantrag

Der Mitgliedsbeitrag wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Satzung des DIRV. Die Beiträge sind zum Jahresanfang jährlich zu entrichten. Die Mitgliedschaft verlängert sich um ein Jahr, wenn diese nicht spätestens drei Monate zum Jahresende gekündigt wird. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
 
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